Für Seniorinnen und Senioren und Ihre Angehörigen ergeben sich vor einer Heimaufnahme zahlreiche Fragen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die häufigsten Fragen schon einmal kurz und knapp beantworten. Gerne sind wir telefonisch oder persönlich für Sie da, um alle weiteren Fragen zu klären.
Es ist jederzeit möglich, sich unverbindlich in der Pflege- und Betreuungseinrichtung St. Vinzenz anzumelden. Wir benötigen dazu von Ihnen den ausgefüllten Anmeldebogen sowie das ärztliche Zeugnis kurz vor der Aufnahme. Das ärztliche Zeugnis ist entweder vom zuständigen Hausarzt oder vom behandelnden Arzt, bei aktuellem Krankenhausaufenthalt, auszufüllen. Diese Dokumente stehen für Sie im Bereich „Unterlagen für die Anmeldung“ zum download oder selbst ausdrucken bereit.
Die Zimmer, die zwischen ca. 16 und 24 qm groß sind, verfügen über behindertengerechte Badezimmer, ein TV, einen Telefonanschluss sowie eine Notrufanlage. Sie sind mobiliert mit einem elektrisch verstellbaren Pflegebett, einem Kleiderschrank, Nachttisch, Tisch und Stuhl. Größtenteils haben die Zimmer außerdem einen eigenen Balkon.
Die Versicherten müssen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen. Da bei der Beantragung des Pflegegrades, einer Heimunterbringung oder einer Höherstufung die Anträge vom Pflegebedürftigen selbst bzw. seinem Bevollmächtigten oder Betreuer unterschrieben werden müssen. Daher ist es hilfreich, noch vor Fortschreitung der Pflegebedürftigkeit, gemeinsam mit Ihrem Angehörigen rechtzeitig die Vorsorge in Form einer Vollmacht zu klären. Evtl. sollten Sie auch über eine Patientenverfügung nachdenken. Für eine Aufnahme in einer Einrichtung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Bei gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohnern werden bewilligte Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Der verbleibende Eigenanteil wird der Bewohnerin bzw. dem Bewohner in Rechnung gestellt.
Beihilfeberechtigte erhalten von der Pflegeversicherung nur 30% oder 50% des Betrages (je nach Vertrag), da sich die Beihilfestelle nur ergänzend an den Heimkosten beteiligt. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung über die kompletten Heimkosten, da wir keine Möglichkeit haben, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt rückwirkend zum Monatsanfang des Folgemonats. Auf Wunsch können die Rechnungsbeträge per Lastschrift vom Konto eingezogen werden.
Sollten Einkünfte und Vermögen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, müssen Sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen. Als Vermögen werden u.a. Guthaben auf dem Girokonto, Bar- und Sparguthaben, Wertpapiere, Aktien, Haus- und Grundbesitz, Wohnrecht, PKW sowie der Rückkaufswert von Lebens- oder kapitalbildenden Sterbeversicherungen angerechnet. Die Vermögensfreigrenze beträgt aktuell 5.000,- €. Pflegewohngeld kann beantragt werden, wenn das Vermögen unter 10.000,-€ liegt. Da zusätzlich zur gesetzlichen Vermögensfreigrenze eine Bestattungsvorsorge anerkannt wird, sollten Sie sich bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl informieren. Renten müssen zur Deckung der Heimkosten an die Einrichtung übergeleitet werden.
Unterhaltspflichtige Kinder werden für die Heimkosten der Eltern seit dem 01.01.2020 erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000,- € herangezogen.
Bei der Besorgung persönlicher Pflege- und Hygieneartikel sowie Bekleidung sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sie erhalten von uns eine Wohnungsgeberbescheinigung. Mit dieser und dem Personalausweis Ihres Angehörigen vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine Ummeldung beim Bürgercenter der Stadt Gelsenkirchen.